Wohnungseigentumsverwaltung
Die Erbringung der gesetzlichen Pflichtleistungen ist für uns selbstverständlich. Darüber hinaus haben unsere Kunden folgende Vorteile:
- Wir überprüfen bestehende Gemeinschaftsverträge, um die Leistungen und Kosten der jeweiligen Vertragspartner zu optimieren.
- Wir erstellen die Jahresabrechnung bis zum 31.05. des Folgejahres (abrechnungsfähig im Rahmen der Mietnebenkosten) und führen die jährliche Versammlung der Wohnungseigentümer bis zum 30.06. eines jeden Jahres durch.
- Wir begehen regelmäßig das gemeinschaftliche Eigentum zur Beurteilung des Gesamtzustands und leiten zügig erforderliche Maßnahmen ein.
- Wir stellen kurzfristige, mittelfristige oder für längere Zeiträume Finanzpläne auf Basis des vorher ermittelten Bedarfs an Instandsetzung und Instandhaltung auf.
- Wir bereiten im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes, der Teilungserklärung und der geltenden Rechtsprechung rechtssichere Beschlüsse vor.
Über ein passwortgeschütztes Informationsportal können Sie online objektspezifische Unterlagen jederzeit einsehen und bei Bedarf ausdrucken.