WEG 69 – Brand – FAQ
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Im Folgenden beantworten wir kurz die wichtigsten Fragen, die uns zu diesem Thema gestellt werden.
Diese Liste wird ständig erweitert. Neue Fragen & Antworten stehen jeweils ganz oben. Falls Sie nach einem bestimmten Begriff suchen, können Sie dies ganz einfach mit Hilfe der Suchfunktion Ihres Browsers tun. Drücken Sie hierzu die Tastenkombination STRG-F bzw. CTRL-F oder klicken sie auf das Suchen-Symbol in der Funktionsleiste Ihres Browsers. In dem sich dann öffnenden Suchfenster können Sie dann einen Begriff (z.B. Internet) eingeben.
Ausfall Kabel-TV bzw. Internet / Kostenerstattung für Ersatzbeschaffung
Durch den Brand wurden zahlreiche Elektroleitungen in der Tiefgarage zerstört, welche u. a. auch für die Bereitstellung des TV-Signals / Internet sicherstellten. Aufgrund des enormen Ausmaßes der Zerstörung ist von einer längeren Wiederherstellung auszugehen. Nach Rücksprache mit dem Wohngebäudeversicherer Helvetia sind Kosten für Ersatzmaßnahmen (anhand von Rechnungen / Belegen) nicht erstattungsfähig. Eine Erstattung ist lediglich über eine formale Mietminderung möglich (vgl. Punkt Mietminderung).
Mietminderungen
Sofern Ihr Mieter eine Mietminderung geltend macht, sind für die Bearbeitung / Erstattung durch die Wohngebäudeversicherung folgende Unterlagen erforderlich:
– Mietminderungsschreiben des Mieters (an den Vermieter gerichtet) woraus sich zwingend die geltend gemachte Mietminderung (betragsmäßig) ergeben muss.
– Mietvertrag (ggf. mit Nachträgen) woraus sich die aktuelle Miethöhe zusammen setzt.
Bitte reichen Sie diese Unterlagen möglichst per E-Mail (Kontakt@primus-iv.de) unter Angabe der Appartementnummer, Ihrer Kontaktdaten sowie der Bankverbindung für die Erstattung bei uns ein. Wir werden die Unterlagen gesammelt in kleineren Paketen an die Wohngebäudeversicherung weiterleiten, welche die Mietminderungen prüft und die Erstattungen i. d. R. nach Abschluss des Schadens / der Beeinträchtigung (welche zur Mietminderung führte) erstatten.
Nutzung der Tiefgarage
Die Tiefgarage wurde am 07.01.2025 zunächst vollständig gesperrt. Die Freigabe erfolgt sukzessive, sobald die Themen Statik & Schadstoffbelastung geklärt sind und der jeweilige Baufortschritt eine teilweise Öffnung der Garage zulässt. Wir bitten insofern um Ihre Geduld. Sollte Ihr Mieter für die Nicht-Nutzbarkeit des Stellplatzes eine Mietminderung geltend machen, gilt das zuvor unter „Mietminderung“ Geschriebene entsprechend.
Beschädigte Gegenstände in der Tiefgarage
Sollten Ihr Auto, Motorrad oder sonstige Gegenstände (Fahrräder, etc). vom Brand beschädigt worden sein, ist hierfür ausschließlich die Hausratversicherung (bei z. B. Fahrrädern) bzw. die KFZ-Teilkasko-Versicherung (bei Schäden an Kraftfahrzeugen) zuständig. Bitte wenden Sie sich hierzu ausschließlich an Ihre Hausrat- / bzw. KFZ-Versicherung. Die Wohngebäudeversicherung tritt hier nicht ein.
Schäden innerhalb der Wohnungen / Appartements
Sofern Sie Schäden innerhalb Ihrer Wohnung feststellen sollten, ist wie folgt zu differenzieren:
– Ruß auf Mobiliar, sonstigen Gegenständen (Kleidung etc.) –> Hier ist Ihre Hausratversicherung zuständig.
– Ruß an Wänden, Decken, Bodenbelägen — > hier ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall möglichst per E-Mail (Kontakt@primus-iv.de) unter Angabe der Appartementnummer, aussagekräftigen Bildern und Ihrer Rufnummer welche wir an die ausführende Firma zwecks Terminabstimmung weitergeben können.